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18.11.2018

BEREC Report: Vertragsvereinfachungen

Im BEREC Report BoR (18) 172 wird über die Schlüsselelemente von Verträgen zwischen Konsumenten und Anbietern informiert. Außerdem werden die Initiativen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten aufgezeigt. Diese Schlüsselelemente sollen Konsumenten beim Abschluss, Beendigen und Wechsel des Vertrages unterstützen und die Vertragsbedingungen besser verständlich machen.

Die sieben Schlüsselelemente sind:

  • Identität des Unternehmens
  • Eigenschaften jeder bereitgestellten Dienstleistung
  • Preis jeder bereitgestellten Dienstleistung
  • Vertragsdauer und die Bedingungen, die eine Verlängerung und ein Beenden ermöglichen
  • Qualität der Dienstleistung
  • Entschädigungs- und Erstattungsvereinbarungen
  • Zusätzliche Informationen, wie die Verarbeitung persönlicher Daten, Umgang mit Beschwerden etc.

Im BEREC Report sind folgende Initiativen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten beschrieben:

  • Die meisten Maßnahmen und Initiativen der nationalen Regulierungsbehörden (NRA) betreffen Zahlen-basierende interpersonelle Kommunikationsdienste (NB-ICS) und Internetzugangsdienste (IAS).
  • Viele der Maßnahmen der NRAs zielen vor allem auf Endnutzer, also nicht nur auf Konsumenten, sondern auch auf Klein- und Mittelunternehmen.
  • Die Maßnahmen der NRAs können in formelle und informelle Maßnahmen eingeteilt werden. Formelle Maßnahmen umfassen beispielsweise Vollstreckungsverfahren, informelle zum Beispiel die Weitergabe von Informationen durch die Websites der NRAs.
  • In einigen Mitgliedstaaten existieren bereits formale Anforderungen, sowohl für vorvertragliche, als auch für vertragliche Informationen. Diese formalen Anforderungen umfassen die relative Größe, das Format, die Schriftgröße, die Farben und Kontraste etc. der Informationselemente.
  • Einige Mitgliedstaaten schreiben vor, zu welchem Zeitpunkt gewisse Informationen den Konsumenten mitgeteilt werden müssen. Entweder vor Vertragsschluss, während des Vertragsabschlusses oder kurz nach dem Vertragsabschluss. Die Bereitstellung der Schlüsselelemente während der Vertragsvereinbarung stellt die häufigste Herangehensweise dar.
  • Viele Maßnahmen der NRAs sind auf alle Vertragstypen anwendbar, jedoch sind auch einige auf Fernabsatzvertäge und/oder Außergeschäftsraumverträge beschränkt.
  • In Belgien, Deutschland und Portugal haben die NRAs Vertragszusammenfassungsvorlagen entwickelt. Diese müssen den Endnutzern vor Vertragsabschluss vorgelegt werden und enthalten Infos zu Preisen und Tarifen etc.
  • In einigen Mitgliedstaaten müssen Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste Datenbanken von alten Tarifplänen vorhalten. Diese sind normalerweise auf der Homepage des Anbieters bereitgestellt.

 

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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