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Bericht der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse"
Hintergrund
Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig vom Wohnort. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf, nicht zuletzt aufgrund der Folgen von Wegzug aus und Zuzug in andere Regionen. Die Bundesregierung hat dazu eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt, um eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu untersuchen und Vorschläge für das Erreichen der Gleichwertigkeit zu entwickeln.
In der Kommission unter Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat arbeiteten alle anderen Bundesministerien, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände in sechs Facharbeitsgruppen mit. Die Gruppe 4 befasste sich dabei mit der Technischen Infrastruktur, aufgeteilt in Telekommunikation (Breitband und Mobilfunk) sowie Verkehr. (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/gleichwertige-lebensverhaeltnisse-node.html, zuletzt aufgerufen 27.08.2019)
Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu den Themen Breitband und Mobilfunk
Schnelle Breitbandverbindungen sind für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen existenziell und nicht nur ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor, sondern mittlerweile auch Voraussetzung für politische, soziale und wirtschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Diese besondere wirtschaftliche Bedeutung teilt die Breitband- und Mobilfunkversorgung mit anderen Infrastrukturen und Dienstleistungen, wie Strom, Wasser, Abwasser oder Verkehr, und sie kann mittlerweile als echter Bestandteil der Daseinsvorsorge aufgefasst werden.
Den Staat trifft eine besondere (Gewährleistungs-)Verantwortung, wenn er die Bereitstellung der Infrastruktur grundsätzlich privater Tätigkeit überlässt. Er muss weiterhin dort aktiv sein, wo der marktwirtschaftliche Ausbau diese Versorgung nicht angemessen leistet. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 87f Grundgesetz) darf der Staat über Infrastrukturziele formulieren, die über einen rudimentären Universaldienst hinausgehen.
Die Empfehlungen beziehen sich auf den Ausbau digitaler Infrastruktur in der Fläche, speziell durch Reduktion verwaltungstechnischer Hürden und neue Wege für schwierige Versorgungssituationen. Speziell soll die Idee einer Infrastrukturgesellschaft zur Bereitstellung von Mobilfunktechnologie geprüft werden, um den Ausbau auch in „unwirtschaftlichen“ Gebieten zu fördern. Vor allem in strukturschwachen Gebieten sollten Entwicklungskonzepte zur Nutzung digitaler Angebote auch finanziell gefördert werden.
Für den Breitbandausbau empfehlen die Ministerien, die aktuelle Förderpraxis für den Ausbau der Glasfasernetze fortzuführen, eine flächendeckende Versorgung mit FTTB/FTTH als ein über 2025 hinausreichendes Infrastrukturziel zu verfolgen, den Anschluss von Mobilfunkstandorten an das Glasfasernetz sicherzustellen, ausreichende Mittel zur Förderung von Projekten in unterversorgten Gebieten bereitzustellen, sowie Genehmigungsverfahren und kommunale Beratungsleistungen zu optimieren.
Beim Ausbau stabiler und leistungsfähiger Mobilfunknetze wird empfohlen, der flächenbezogenen Versorgung Vorrang vor einmaligen Einnahmen aus der Frequenzvergabe zu geben. Außerdem sollten noch im Jahr 2019 weitere ambitionierte Ausbauziele vereinbart werden, mit den Telekommunikationsunternehmen die Nutzung der zugeteilten Frequenzbereiche für den 5G-Rollout vereinbart werden, die Möglichkeiten des neuen europäischen Telekommunikationsrechts voll umzusetzen, neuartige Vergabeverfahren zu prüfen sowie die Kontrolle der Versorgungsauflagen zu verbessern und durch wirksame Sanktionsinstrumente abzusichern.
Auch wenn viele Vorschläge noch das notwendige Maß an Konkretheit vermissen lassen, so ist doch auch zu erkennen, dass sich die Tendenz weiter verstärkt, die Errichtung einer leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur, letztlich also von Glasfaserleitungen, nicht mehr als zufälliges Ergebnis eines marktwirtschaftlichen Innovations- und Betreiberwettbewerbs, sondern als Ausfluss der Verpflichtung zur Bereitstellung der allgemeinen Daseinsvorsorge, vergleichbar mit Strom, Wasser, Abwasser und Verkehr, zu verstehen. In Bezug auf die Zielsetzungen im Mobilfunk darf hier kritisch angemerkt werden, dass erst im Sommer 2019 eine Frequenzvergabe erfolgt ist, die beträchtliche Auktionserlöse erbracht hat, und dass sich künftige Vergaben, die sich an den o.g. Zielen orientieren könnten, erst in einigen Jahren wieder erwartet werden können.