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18.11.2018

Bericht des Rechnungshofes zur Breitbandstrategie in Österreich

Der Rechnungshof hat im Jahr 2017 die Österreichische Breitbandstrategie 2020 geprüft und nun dazu einen Bericht veröffentlicht. Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Grundlagen, der Ziele und der rechtlichen Rahmenbedingungen der Breitbandstrategie. Darüber hinaus beurteilte der Rechnungshof die Förderverwaltung und die organisatorische Abwicklung.

Rückblick: Die damalige Bundesregierung setzte sich ambitionierte Ziele. In den Ballungsgebieten Österreichs sollten bis zum Jahr 2018 ultraschnelle Breitband-Hochleistungsziele mit 100 Mbit/s zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2020 sollte eine nahezu flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen erreicht werden.

Im Jahr 2015 begann das Ministerium schließlich mit der konkreten Umsetzung. Mehrere, aufeinander abgestimmte Förderschienen wurden ins Leben gerufen (Access, Leerrohr, Backhaul, später auch Connect). Für das Förderprogramm „Breitband 2020“ war ein Betrag von 1 Mrd. Euro vorgesehen. Zusätzlich wurden weitere europäische Finanzhilfen beantragt. Für die Bundesländer bestand die Möglichkeit, die gewährten Förderungen zusätzlich in Form von Anschlussförderungen zu erhöhen.

Die Beurteilung des Rechnungshofes dazu in Kurzform:

(1) Das Programm der Bundesregierung enthält keine Nutzungsziele und beschränkt sich auf die Bereitstellung von Breitband-Hochleistungszugängen.

(2) Die Entwicklung der Breitbandanschlüsse zeigt, dass das Ziel einer nahezu flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband–Hochleistungszugängen – vor allem in den ländlichen Regionen – bei Weitem noch nicht erreicht ist.

(3) Die zentrale Rolle in der Abwicklung der Breitbandförderung lag bei der FFG. In den Förderverträgen fehlte eine Regelung, die eine Evaluierung der tatsächlichen Nutzung der geförderten Breitbandinfrastruktur mit einer hinreichenden zeitlichen Distanz ermöglichte.

(4) Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs–GmbH hat eine zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten einzurichten, zu führen und diese Daten regelmäßig zu aktualisieren. Weder dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie noch der Förderabwicklungsstelle FFG standen eigenständige Abfragemöglichkeiten dieser Daten zu. Dadurch wurde beiden für die Förderabwicklung verantwortlichen Stellen der Zugang zu wesentlichen Informationen verwehrt.

(5) Eine Koordinierung mit den Bundesländern fand vor allem in Form eines gemeinsamen Lenkungsausschusses statt, der seit Anfang 2016 bis zur Zeit der Gebarungsüberprüfung fünfmal tagte. Dennoch gab es mehrfach Koordinationsprobleme. Eine umfassende Koordinierung aller auf die Breitbandentwicklung bezogenen Aktivitäten der Gebietskörperschaften wurde zudem durch unvollständige Meldungen in die Transparenzdatenbank erschwert.

Auf Basis seiner Feststellungen hob der RH folgende Empfehlungen hervor:

  • Neben den bereits stattfindenden Überprüfungen aufgrund von Bürgerbeschwerden im Zusammenhang mit Downloadgeschwindigkeiten sollte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Daten des Breitbandatlas regelmäßig evaluieren. Dafür könnten beispielsweise zusätzliche Daten bzw. Informationen der Länder sowie der RTR GmbH herangezogen werden.
  • Weiters sollte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abfragemöglichkeiten im Zentralen Infrastrukturinformationssystem hinwirken, um eine authentische Überprüfungsmöglichkeit betreffend die Angaben des Förderwerbers zu den tatsächlichen Infrastrukturverhältnissen zu gewährleisten.
  • Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sollte auf eine verbesserte Koordination mit den Bundesländern drängen. Die Vervollständigung und Nutzung der Transparenzdatenbank bezüglich Daten zu den Landesförderungen für den Zweck der Breitbandförderung wären jedenfalls dringend anzustreben.
  • Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sollten geeignete Strategien und Programme erarbeiten, um den Anreiz zur stärkeren Nutzung des ultraschnellen Internets durch die Bevölkerung zu erhöhen.

Ihr Kontakt zu diesem Thema:

Dr. Ernst-Olav Ruhle

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