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Deutschlands Regierungsparteien fassen Beschluss zum Bereich Mobilfunk
Die geschäftsführenden Vorstände der regierenden Bundestagsfraktionen haben einen Beschluss zum Bereich Mobilfunk gefasst und sich darauf verständigt, dort staatlich zu unterstützen, wo der wirtschaftliche Ausbau nicht funktioniert und weiterhin weiße Flecken bestehen. Zugleich wollen Union und SPD Rahmenbedingungen schaffen, um Deutschland zum Leitmarkt für 5G-Anwendungen zu machen. Die Bundesregierung will in Kürze ihren Entwurf für eine Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau vorlegen. Diese Strategie wollen die Koalitionsfraktionen mit einer neuen Ausbauoffensive mit folgenden Maßnahmen ergänzen:
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes für den Bau von Mobilfunkmasten in unterversorgten Regionen
Die Regierungsfraktionen wollen auf Bundesebene „eine eigene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gründen, mit der die öffentliche Hand erstmalig durch eigenes Engagement Defizite beim Mobilfunknetzausbau beseitigen und den Bau eigener Mobilfunkmasten beauftragen kann“. Dabei soll sich der Bund „ausschließlich auf die Beseitigung weißer Flecken – das heißt auf Regionen, in denen kein Netz verfügbar ist und kein Mobilfunkanbieter einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vornehmen wird“ – konzentrieren. Zudem müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass die Mobilfunkanbieter die Infrastrukturen anschließen, die im Auftrag des Bundes errichtet werden. Dies soll durch Kooperationsverträge oder auch einen rechtssicher ausgestalteten Anschluss- und Benutzungszwang gewährleistet werden.
Die von Union und SPD geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes soll als gGmbH mit dem Bund als alleinigem Gesellschafter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gegründet werden.
Mehr Transparenz zum bestehenden und künftigen Mobilfunknetzausbau
Die Koalitionsfraktionen fordern, dass der Bund bis Anfang 2020 und dann fortlaufend eine Netzzustandsanalyse für die deutschen Mobilfunknetze veröffentlicht. Hierzu wollen Union und SPD die Kompetenzen der Bundesnetzagentur zur Datenerhebung erweitern bzw. präzisieren.
Konsequente Durchsetzung von Versorgungsauflagen
Um Ansprüche aus bestehenden Versorgungsauflagen wirksam und konsequent durchsetzen zu können, soll im Rahmen der 5. Novelle des Telekommunikationsgesetzes der Sanktionsrahmen der Bundesnetzagentur deutlich erweitert werden.
Weitere Maßnahmen in 2019
Voraussichtlich im Sommer wird die deutsche Bundesregierung die bereits oben erwähnte Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau vorlegen. Zudem soll der TKG-Referentenentwurf zur Umsetzung des Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation (EECC) im Herbst veröffentlicht werden. Hier soll unter anderem eine Möglichkeit zum aktiven und passiven Infrastruktur-Sharing und zu einem verpflichtenden lokalem Roaming geschaffen werden. Die Regierungsfraktionen fordern, dass Mobilfunkstrategie und Breitbandausbau künftig besser miteinander verzahnt werden müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die angekündigten Maßnahmen die gewünschte Wirkung haben werden.