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Konsultation der BNetzA zur Marktanalyse Markt 3a
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn (BNetzA) hat am 27.05.2019 einen ersten Entwurf für eine Marktanalyse zum „Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang“ (Markt Nr. 3a der Empfehlung vom 9. Oktober 2014) veröffentlicht und startete damit eine entsprechende Konsultation.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur überprüft, so wie die TKK bzw. die RTR in Österreich auch, in regelmäßigen Abständen in einer Marktdefinition und -analyse die Verhältnisse auf den unterschiedlichen Märkten im Telekommunikationsbereich. Es wird definiert, welche angebotenen Produkte der betrachtete Markt umfasst und wie dieser räumlich abzugrenzen ist. Dabei stehen die Vorleistungsmärkte wie der Zugang zur sogenannten „letzten Meile“ im Fokus.
Letztlich geht es darum herauszufinden, ob solche Märkte regulierungsbedürftig sind und ob es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt, welchen man in einem weiteren Schritt Regulierungsverpflichtungen auferlegt.
Ergebniszusammenfassung
Die Bundesnetzagentur hat im Einzelnen die im Festnetzbereich gängigen Anschlusstechnologien untersucht. Sie stellt fest, dass alle (Kupfer, Glasfaser und Kabel) sowie sämtliche Bandbreiten austauschbar sind. Damit fallen diese in einen sachlichen Markt. Dieser Markt für den „lokal bereitgestellten Zugang an festen Standorten“ umfasst, neben dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und VULA, nunmehr auch alle lokal bereitgestellten Bitstrom-Layer 2-Zugangsprodukte. Letzteres trifft in der öffentlichen Diskussion jedoch durchaus auf Kritik, da die Mitbewerber des marktmächtigen Unternehmens die Gleichwertigkeit von physikalischer und virtueller Entbündelung in Frage stellen. Das wird schon generell auf der Ebene der Gleichstellung von aktuellen VULA-Produkten mit physikalischer Entbündelung diskutiert, erst recht aber bei der Einordnung der Bitstrom-Produkte als VULA-Produkte.
Es wird allerdings auch aufgezeigt, dass bei Kupfer- und hochleistungsfähigen Glasfasernetzen künftig bei den Regulierungsverpflichtungen entsprechend differenziert werden könnte, da Glasfasernetze nicht einer ebenso detaillierten ex-ante-Regulierung unterworfen werden müssen wie Kupfernetze. Man möchte den Umfang der Glasfaserregulierung möglichst geringhalten, um so privatwirtschaftliches Handeln, etwa in Kooperationen, attraktiver zu machen und die Investitionsbereitschaft zu erhöhen.
Die Bundesnetzagentur sieht das gesamte Bundesgebiet als den räumlich relevanten Markt an und stellt fest, dass die Telekom Deutschland GmbH weiterhin über eine beträchtliche Marktmacht verfügt, weil sie nach wie vor in ihrem Marktverhalten, speziell ihrer Preispolitik, durch den Wettbewerb nur wenig beschränkt wird. Die Kabelnetzbetreiber erreichen nur etwa zwei Drittel der Haushalte in Deutschland und können damit die Marktmacht der Deutschen Telekom GmbH nicht hinreichend beschränken. Daran würde auch die geplante Fusion von Vodafone und Liberty / Unitymedia nichts ändern.
Und in Österreich?
Die Entwicklung im österreichischen Markt weist gewisse Parallelen auf. Auch in Österreich ist Glasfaser noch relativ gering ausgebaut und es gibt weiterhin starke Kabelnetze, über die sehr viele Haushalte versorgt werden oder versorgt werden können. Allerdings ist die Abhängigkeit von den Vorleistungen in Österreich heute schon ein wenig geringer als in Deutschland. Dennoch gibt es auch hier ein marktmächtiges Unternehmen und seine Regulierung soll in Österreich weiterhin den Wettbewerb sicherstellen und gleichzeitig Investitionen in unregulierte Netze ermöglichen. Spannend wird sein, wie die Regulierungsbehörde in Österreich im Rahmen der nächsten Marktanalyse das Thema Glasfaser bewertet.