Willkommen auf der Webseite der SBR-net Consulting AG!
Bevor Sie Ihren Besuch fortsetzen bitten wir Sie Ihre Datenschutzeinstellungen festzulegen.
Datenschutz- und Cookieeinstellungen
Diese Website nutzt externe Dienste zur Darstellung von Inhalten, diese Dienste und die Website selbst speichern zudem im Rahmen Ihres Besuches verschiedene Informationen in Ihrem Browser ab. Sie können hier eine Schnelleinstellung vornehmen, detaillierte Einstellungsmöglichkeit und nachträgliche Änderungen sind jederzeit in der Datenschutzerklärung möglich, wo Sie auch Beschreibungen der einzelnen Datenverarbeitungen finden.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für die Darstellung externer Inhalte Daten in die USA übermitteln, wo Ihre Daten nicht dem selben Schutz unterliegen wie in der EU.
Konsultation der neuen Breitbandstrategie 2030 in Österreich
Das zuständige österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie konsultiert bis 29.3.2019 den Entwurf einer Breitbandstrategie 2030. Mit dem Dokument wird an die bisherige Breitbandstrategie aus dem Jahr 2012 angeknüpft und es erfolgt eine Kombination mit der 5G Strategie aus dem Jahr 2018.
Daher sind die Ablaufphasen auch nicht neu, sondern eine Bestätigung bereits kommunizierter Politik. Das schlussendliche Ziel ist es, bis Ende 2025 ein landesweites Angebot mit gigabitfähigen Anschlüssen, inklusive der landesweiten Versorgung mit 5G zu haben.
Dieses Ziel soll mit einem Bündel von strategischen und legistischen Maßnahmen sowie Förderungs- und Begleitmaßnahmen erreicht werden.
Zu den strategischen Maßnahmen gehören auswahlhaft die Einrichtung einer gemeinsamen Plattform von Betreibern und Behörden für die Evaluierung von Infrastrukturausbau, Kooperationsmodellen und einheitlichen technischen und organisatorischen Schnittstellen, die Prüfung der Beschleunigung des Glasfaserausbaus über Unternehmen mit einer Open Access Network Ausrichtung oder die Vereinheitlichung der Zugangsbedingungen und Schnittstellen zu Open Access Netzen.
Bei den legistischen Maßnahmen ist u.a. Folgendes angedacht:
- Neue Gestaltung der Förderrichtlinien – „Breitbandguidelines“ (Mitteilung der EU-Komm, 2013/C 25/01) – auf europäischer Ebene herbeizuführen
- Investitionsfreundliche Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens (EECC) in nationales Recht
- Erleichterung der behördlichen Genehmigungsverfahren auf Landesebene
Der EU-Kodex und seine Umsetzung sind ebenso enthalten wie die Frequenzpolitik mit der jetzt anstehenden Vergabe im 3,5 GHz Bereich und der Vergabe von 700, 1500 und 2100 MHz vss. im Jahr 2020.
Bei den Fördermaßnahmen soll eine Weiterentwicklung der Fördermodelle erfolgen. Unter Einbindung der Stakeholder wird das BMVIT Vorschläge von zielgerichteten Förderungen erarbeiten und das Einvernehmen mit dem BMF suchen. Dabei soll eine integrierte Planung von leitungsgebundenem und mobilem Ausbau erleichtert und damit der Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen reduziert werden. Auch die Erarbeitung von Modellen zur Stärkung der Nachfrage nach Gigabit-Anschlüssen steht auf der Agenda, hier könnte es Richtung „Voucher“ gehen.
Die begleitenden Maßnahmen sind naturgemäß etwas wenig konkret, wenn auch durchaus interessant, z.B. soll die RTR gemeinsam mit der TKK und in Abstimmung mit der Bundeswettbewerbsbehörde in Anlehnung an das Positionspapier „Infrastructure-Sharing“ Richtlinien für Ko-Investments durch Infrastrukturbetreiber erarbeiten. Im Wesentlichen geht es dabei darum, den wettbewerbsrechtlich vertretbaren Rahmen abzustecken, in dem die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturanbietern möglich sein soll.
Insgesamt zeigt sich eine große Vielfalt an Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Erkennbar ist eine deutliche und positive Verlagerung der Politik in Richtung Gigabit-Netze und eine Abkehr an den Glauben an eine Verlängerung des Kupferzeitalters. Andererseits: zur Erreichung der Ziele wird es einige Milliarden Euro brauchen. Die Herkunft dieser Mittel ist nur teilweise geklärt (Frequenzvergaben), offenbar gibt es also weiter großes Vertrauen, dass die Marktteilnehmer auch eigenwirtschaftlich ausbauen. Erst wenn das BMVIT seine Überlegungen zur Förderpolitik und zu Förderprogrammen konkretisiert, wird man sehen, ob weitere öffentliche Mittel in signifikantem Umfang in den Infrastrukturausbau fließen werden.