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03.06.2019

Konsultation „Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung“ der RTR

Durch die TGK-Novelle vom 30.11.2018 wurde die RTR beauftragt, eine zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB) einzurichten. Diese soll Informationen zur Breitbandversorgung in geeigneter Form öffentlich zur Verfügung stellen. Bereitsteller öffentlicher Kommunikationsnetzte sind dazu verpflichtet, der RTR Informationen über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in elektronischer Form zugänglich zu machen. Die RTR hat mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) die näheren Bestimmungen über die Modalitäten der ihr zugänglich zu machenden Informationen festzulegen. Eine Konsultation im Frühjahr 2019 diente dazu, interessierten Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben[1].

Mit der geplanten Informationsstelle verspricht man sich einerseits mehr Transparenz hinsichtlich bestehender Breitbandversorgung, gleichzeitig entsteht jedoch auch eine weitere bürokratische Hürde, die den Marktteilnehmern regelmäßige Meldungen und damit Ressourcen abverlangt.

Die Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung-Verordnung (ZIB-V) orientiert sich im Aufbau grundsätzlich an der seit Jahren bewährten Kommunikationserhebungsverordnung (KEV) des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Auskunftspflichtig sind alle Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 3 Z 2 und Z 17 TKG 2003. Die besagten Bereitsteller sind dazu verpflichtet, Informationen über versorgtes Gebiet, Nutzungsgrad und aktive Anschlüssen nach Bandbreitenkategorien an die RTR abzuliefern. Folgende Informationen fallen darunter:

  • Minimum, Maximum, arithmetischer Mittelwert und 25 % Quantil der Bandbreite (Festnetz, Mobilfunknetz und Hybrid-Dienste, quartalsweise)
  • Bandbreite Plandaten auf Jahresbasis für drei Jahre rollierend voraus (Festnetz und Mobilfunknetz, jährlich)
  • Anzahl der aktiven Endkundenanschlüsse basierend auf eigener Infrastruktur, entbündelter Leitung oder Open Access passiv (Festnetz, quartalsweise)
  • Anzahl auf Vorleistungsebene zugekaufter fester Anschlüsse (Festnetz, quartalsweise)
  • Arithmetischer Mittelwert der Bandbreite der aktiven Anschlüsse (Festnetz, quartalsweise)
  • Anzahl der aktiven Anschlüsse (Mobilfunknetz, quartalsweise)
  • Arithmetischer Mittelwert der Bandbreite (Mobilfunknetz, quartalsweise)
  • Anzahl der aktiven Anschlüsse auf Endkundenebene, basierend auf eigener Infrastruktur, entbündelter Leitung oder Open Access passiv (quartalsweise)
  • Anzahl auf der Vorleistungsebene zugekaufter fester Anschlüsse (quartalsweise).

Eine Vollerhebung ist mindestens einmal jährlich vorzunehmen. Soweit es möglich ist, die Daten einer Stichprobenerhebung durch Heranziehung von bei der RTR vorhandenen Daten auf die Gesamtheit hochzurechnen, kann die RTR für die übrigen Quartale eines Jahres von einer Vollerhebung absehen und eine Stichprobenerhebung durch Aufforderung der im Hinblick auf die jeweils erhobenen Informationen größten Unternehmen vornehmen.

Die Daten sind von den Auskunftspflichtigen in strukturierter, elektronischer Form bereitzustellen und über ein ZIB-Portal auf der Website der RTR an die Behörde zu übermitteln. Die RTR hat das ZIB-Portal mit einer Benutzerverwaltung zu versehen. Zugangsdaten können bei Bedarf bei der RTR angefordert werden. Die Regulierungsbehörde speichert die übermittelten Informationen über Breitbandversorgung in einer Datenbank und verwaltet diese laufend. Sie ist durch geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen und der Höhe des Risikos angemessen sind, vor Zugriffen durch Unbefugte zu schützen.